April 10, 2008 um 8:43 Uhr nachmittags
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Die Frage ist ob es Sinn macht dem Vierbeiner Edelmetall für die Pfoten zu werfen. Spötter halten dies für sinnlos. Es gibt jedoch viele Hundenarren, die nach dem Motto leben: Was für den Menschen gut ist, kann für den Hund ja nicht schlecht sein. Aus diesem Grund dürfte schon das Hundefutter für die Vierbeiner jeden Tag zu einem kleinen werden. Denn dieses besteht schon lang nicht mehr aus lieblos zusammengepressten Fleisch. Mittlerweile verzieren sogar Gemüsesorten, wie Erbsen und Möhren, die Mahlzeiten. Und auch Reis und Nudeln sind heutzutage im Vierbeinerfutter zu finden. Bei dem richtigen Herrschen oder Frauchen kann so ein Hunde- oder Katzenleben also regelrecht zum Geschenk des Lebens werden. In bestimmten Kreisen kommt es sogar dazu, dass der Hauskoch auch für den kleinen Vierbeiner seinen Schneebesen schwingen muss. Die Kleinen werden bei jeder Gelegenheit in die Kamera gehalten und verhätschelt. Bei dieser extremen Form fragt sich dann jedoch ob so ein Leben wirklich ein Geschenk sein kann. Die High Society macht ihren kleinen Lieblingen aber auch Geschenke mit Diamanten und Gold. So ist es eine Selbstverständlichkeit, dass nicht nur Herrschen oder Frauchen sich damit schmücken, sondern auch die kleinen Freunde mit damit geschmückt werden. So bringt man das erarbeitete Geld in Form von Brillianten auf Hundehalsbändern zur Geltung. Ob der Hund selbst nun dieses Geschenk würdigen kann, ist die zweite Frage. Viel mehr macht sich der Besitzer ein Geschenk damit, seinen Luxus auf diese Weise zur Schau stellen zu können. Wirkliche Geschenke für die Vierbeiner sind aber Hundekekse, Hundekuchen oder auch jede Art von Hundespielzeug.
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Dezember 2, 2007 um 7:02 Uhr nachmittags
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Einen Vermittlungsgutschein bekommt ein Arbeitssuchender durch die Bundesagentur für Arbeit oder auch eine andere staatliche Stelle der Arbeitsförderung. Dies kann zum Beispiel die ARGE oder eine Optionskommune sein. So wird diese Stelle verpflichtet, an den privaten Arbeitsvermittler einen Betrag zu bezahlen, wenn dieser den Kunden in ein mindestens 15 wochenstündiges Arbeitsverhältnis vermittelt. Dieses Beschäftigungsverhältnis muß versicherungspflichtig sein. Ein wesentliches Ziel bei der Einführung des Vermittlungsgutscheins war die Stärkung des Wettbewerbs innerhalb der Arbeitsvermittlung. Bezieher von Arbeitslosengeld I haben einen Rechtsanspruch auf diesen Vermittlungsgutschein. Beim Arbeitslosengeld II ist es eine Ermessenssache. Der Anspruch besteht auch für jemanden, der in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder einer Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt wird. Der Vermittlungsgutschein gilt für einen Zeitraum von 3 Monaten. Zur Einlösung des Vermittlungsgutscheines muß der Vermittler ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angebahnt haben, der Vermittelte muß mindestens 3 Monate beschäftigt sein, der Arbeitssuchende darf in den letzten 4 Jahren maximal 3 Monate beim künftigen Arbeitgeber beschäftigt sein, darf der Vermittler nicht schon von der Arbeitsagentur beauftragt worden sein, muß der Arbeitsuchende schriftlich einen Vermittlungsvertrag mit seinem Vermittler geschlossen haben, der Vermittler muß einen Vergütungsanspruch gegenüber dem Kunden haben, der Vermittler muß die Vermittlung gewerbsmäßig betreiben und Arbeitgeber und der Arbeitsvermittler nicht persönlich oder auch wirtschaftlich mit einander verflochten sein. Dies alles sind Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um den Vermittlungsgutschein der Bundesagentur einlösen zu können. Der Vermittlungsgutschein wurde zunächst bis zum 31. Dezember 2004 angesetzt. Es waren jedoch keine Aussagen über den Erfolg der Maßnahmen möglich, das noch eine schwierige wirtschaftliche Situation hinzu kam. So wurde dieser Versuch verlängert.
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